Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich, Vertragsgegenstand
1.1. Diese AGB gelten für alle Verträge, die Prüf-, Beratungs- und sonstige Leistungen zum Inhalt haben. Die AGB gelten auch für zukünftig zwischen den Parteien zu schließende Verträge, selbst wenn die Parteien sie nicht erneut ausdrücklich einbeziehen.
1.2. Die Leistungen nach diesem Vertrag richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, also natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
1.3. Gegenstand dieser AGB sind die allgemeinen Bedingungen für die Erbringung von Diensten und Dienstleistungen nach Ziffer 1.1. Es sind Dienstverträge gemäß § 611 BGB. Hierzu zählen insbesondere Prüfungs-, Überwachungs- und Bescheinigungstätigkeiten, die Gegenstand der vereinbarten Leistungen sind. Vertragliche Regelungen gelten vorrangig.
1.4. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie in Textform bestätigt sind und gelten nur für den Auftrag, für den sie bestätigt wurden.
2. Ausführung von Aufträgen
Auftragsfristen und -termine sind nur verbindlich, soweit diese in Textform vereinbart wurden.
3. Gewährleistung
3.1. Die nachfolgenden Regelungen zu Haftung und Gewährleistung gelten für alle Schadensersatz- oder an dessen Stelle tretenden sonstigen Ersatzansprüche aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages und Haftungsfälle, unabhängig davon, auf welchem Rechtsgrund sie beruhen (z.B. Gewährleistung, Verzug, Unmöglichkeit, jegliche Pflichtverletzung, Vorliegen eines Leistungshindernisses, unerlaubte Handlung etc.) außer für Ansprüche:
wegen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
bei arglistigem Verschweigen eines Mangels durch Simon Prüfservice oder wegen Fehlens einer Beschaffenheit, für die Simon Prüfservice eine Garantie übernommen hat
die auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten von Simon Prüfservice, seinen Organen oder leitenden Mitarbeitern beruhen sowie
nach dem Produkthaftungsgesetz.
Für diese Ausnahmen verbleibt es bei der gesetzlichen Regelung.
3.2 Wir leisten Gewähr nur für Leistungen, die ausdrücklich Gegenstand des vereinbarten Auftrages sind. Sofern der Auftrag nur die Prüfung oder Begutachtung von Teilen einer Gesamtanlage betrifft, übernehmen wir keine Gewähr für die Ordnungsmäßigkeit, einwandfreie Beschaffenheit und das Funktionieren der Gesamtanlage.
3.3 Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers sind auf das Recht der Nachbesserung beschränkt, bei deren Fehlschlagen ist der Auftraggeber jedoch zur Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder zur Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) berechtigt.
4. Haftungsbegrenzung
4.1 Soweit wir für unmittelbare oder mittelbare Schäden unserer Tätigkeit haften, ist unsere Haftung je Auftrag auf einen Betrag von höchstens 3 Mio. Euro für Personenschäden und 1 Mio. Euro für Sach-/ und Vermögensschäden begrenzt.
4.2 Höhere Haftungssummen als in Ziffer 4.1 genannt, können auf Wunsch und auf Kosten des Auftraggebers vereinbart werden.
4.3 Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als vorstehend vorgesehen, ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
4.4 Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
5. Vergütungs- und Zahlungsbedingungen
5.1 Sofern in den jeweiligen Leistungsbeschreibungen oder individuellen Beauftragungen keine abweichende Regelung getroffen ist, erfolgt die Abrechnung der in Anspruch genommenen Leistungen nach Beendigung der Arbeiten.
5.2 Soweit sie nicht ausdrücklich im Festpreis enthalten sind, sind Fahrt- und Wartezeiten nach Zeitaufwand zu ersetzen.
5.3 Entgelte sind als Netto-Preise angegeben und zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer zu zahlen. Die Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu leisten.
6. Geheimhaltung, Urheberrecht und Datenschutz
6.1 Von schriftlichen Unterlagen, die dem Auftragnehmer zur Einsicht überlassen oder für die Durchführung der Arbeiten übergeben wurden, darf dieser Abschriften für seine Akte anfertigen.
6.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Verschwiegenheit über alle durch den Auftrag zur Kenntnis gelangten Tatsachen, soweit sie sich auf den Auftraggeber und den Auftragsgegenstand beziehen.
6.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Daten des Auftraggebers ausschließlich für eigene Zwecke zu verarbeiten, soweit die Regelungen der Datenschutzgrundverordnung eingehalten werden.
7. Schlussbestimmungen
7.1 Auf das Vertragsverhältnis und sämtliche Rechtsbeziehungen hieraus findet ausschließlich das deutsche Recht Anwendung.
7.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Verbindlichkeiten und Rechtsstreitigkeiten im kaufmännischen Verkehr ist Alzenau.
7.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Stand Januar 2024